Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter der Baugenossenschaft Viernheim,
die Coronavirus-Pandemie ist eine besondere Situation die sehr starke Auswirkungen auf viele Bereiche unseres Lebens haben wird.
Wir haben uns schon sehr früh mit den möglichen Auswirkungen der Krise auf unsere Genossenschaft, unsere Mitglieder und unsere Geschäftspartner befasst und verschiedene Entscheidungen darüber getroffen, wie sich unsere Genossenschaft an der Bewältigung der großen und außerordentlichen Herausforderungen beteiligen kann.
Die überwiegende Mehrzahl unserer Mieter haben sich über lange Zeit als verlässliche Genossenschaftsmitglieder gezeigt und sind ihren mietvertraglichen Pflichten ordentlich nachgekommen. Dies ist eine der wesentlichen Grundlagen für eine erfolgreiche Solidargemeinschaft wie unsere Genossenschaft. Dies ist auch die Voraussetzung dafür, dass wir unsere Mitglieder mit einer guten, sicheren und sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung fördern können.
Wir müssen davon ausgehen, dass einige unserer Mieter – ohne eigenes Verschulden – auch finanzielle Einschränkungen durch Kurzarbeit oder gar den Verlust des Arbeitsplatzes hinnehmen müssen und damit auch die Mietzahlungen Probleme bereiten werden.
Sofern auch ihnen, aus Gründen der Coronavirus-Pandemie, die absehbaren Mietzahlungen nicht uneingeschränkt möglich sein sollten bitten wir Sie, uns aktiv über ihre Situation zu informieren und zumindest Teilzahlungen im Rahmen ihrer vorhandenen Möglichkeiten zu leisten.
Für den künftigen Ausgleich der vorübergehend ausbleibenden Zahlungen werden wir, gemeinsam mit ihnen, individuelle Lösungen suchen. Eines unserer klaren Ziele ist es, unseren langjährig zuverlässigen Mietern trotz der schwierigen Zeit die Wohnung zu erhalten.
Das von der Bundesregierung erlassene Gesetz zum Schutz von Mietern gegen die Auswirkungen der Corona-Pandemie gilt natürlich auch für uns und unsere Mieter. Zu dem Gesetz bzw. zum Kündigungsausschluss bei Mietrückständen aufgrund der COVID-19-Pandemie ergeben sich viele wichtige Fragen. Diese fassen wir auf den folgenden Seiten für sie zusammen.
Ihre
Baugenossenschaft Viernheim eG
Sax Weik Hölscher
Fragen und Antworten zu Mietzahlungen