Die Vertrags- und Abrechnungsbedingungen Ihres Kabelfernsehens ändern sich zum 31.05.2024

 

Der Bundestag hat das Telekommunikationsgesetz (TKG) zum 1. Dezember 2021 geändert. Seit vielen Jahren stellen wir Ihnen als Ihr Vermieter den Empfang von bis zu 94 TV-Sendern (davon bis zu 42 HD-Sender) über das Kabelnetz von PŸUR im Haus automatisch zur Verfügung.

Die Kosten in Höhe von 14,50 € werden derzeit noch über die Mietnebenkosten verrechnet.

Per Gesetz dürfen wir als Vermieter Ihre Kabelfernsehversorgung zukünftig nicht mehr über Ihre Mietnebenkosten abrechnen.

Selbstverständlich werden wir das geänderte Gesetz beachten. Dies bedeutet aber leider auch, dass die bisher für unsere Mietparteien bequeme, automatische Bereitstellung der Kabelfernsehversorgung zum 31.05.2024 endet. Auch sind wir künftig kein Ansprechpartner mehr für unsere Mieterinnen und Mieter, wenn es Fragen zur TV-Versorgung gibt oder wenn es zu Empfangsstörungen kommt.

Jeder Bewohner bzw. jede Bewohnerin muss in Zukunft einen eigenen Vertrag über die Kabelfernsehversorgung abschließen, um weiterhin das Kabelfernsehen von PŸUR empfangen zu können.

Die Beraterinnen und Berater von PŸUR werden in den kommenden Wochen auf Sie zukommen und Ihnen einen eigenen TV-Vertrag anbieten. Dies geschieht in Abstimmung und mit unserem Einverständnis als Ihr Vermieter.

Die Umstellung der Abrechnung erfolgt am 31.05.2024.

Wenn Sie bis dahin rechtzeitig einen TV-Vertrag bei PŸUR buchen, können Sie Ihr gewohntes Kabelfernsehen weiterhin nutzen.

Keine Sorge – alles bleibt wie gewohnt. Sie müssen am Umstellungstag nicht Zuhause sein, Sie benötigen keine neuen Empfangsgeräte und auch keinen zusätzlichen Internetvertrag für den TV-Empfang. Einen Sendersuchlauf oder andere Änderungen an den Einstellungen oder Verkabelungen müssen Sie auch nicht vornehmen. Nach Buchung eines TV-Vertrages empfangen Sie Ihr Kabelfernsehen in gewohnter Weise.

PŸUR versichert, dass keine zusätzlichen Kosten auf Sie zukommen. Wir haben mit PŸUR für unsere Mieterinnen und Mieter vereinbart,  dass das monatliche TV – Entgelt bei Buchung eines TV-Vertrages 10,00 € brutto beträgt.

Sie zahlen den Betrag dann nicht mehr über die Mietnebenkosten der Baugenossenschaft, sondern direkt an PŸUR, genauer gesagt an das an Ihrem Standort versorgende Unternehmen der Tele Columbus Gruppe.

Ihr eigener Vertrag wird erst nach der Umstellung berechnet. Sie müssen sich also keine Sorgen um doppelte Kosten machen.

Sollten Sie keinen eigenen Vertrag bei PŸUR abschließen, wird Ihre Fernsehversorgung über den Kabelanschluss nach der Umstellung automatisch eingestellt und Sie verlieren die Nutzungs-voraussetzung für den vollumfänglichen Gebrauch even­tuell zusätzlich gebuchter TV-Produkte.

Internet- oder Telefonieprodukte sind von der Umstellung nicht betroffen.

Ein Abschluss mit einem anderen Fernsehanbieter außerhalb des Kabelnetzes steht Ihnen natürlich frei. Entsprechende Angebote befinden sich auf den Webseiten der jeweiligen Anbieter. Die Aufstellung von eigenen Satelliten-Schüsseln bleibt an Häusern der Baugenossenschaft Viernheim weiterhin verboten.

Wir werden Sie mit PŸUR gemeinsam weiterhin zur Umstellung informieren.

Auf pyur.com/kabel finden Sie weitere wichtigen Informationen zur Umstellung. Darüber hinaus können Sie sich gern ganz persönlich und kostenfrei telefonisch unter 0800 220 1111 beraten lassen.

Freundliche Grüße

Baugenossenschaft Viernheim eG